25-07-2020, 12:58 12
Wobei das ja sone übliche (Facebook) Klausel ist, wo es eher darum geht, dass wenn Facebook Werbung macht, die Screenshots von Userseiten als Beispiele beeinhaltet, auf denen man vielleicht Bilder erkennt, dann kommen ja gewitzte Abmahnanwälte gern auf die Idee, dass da Bilderrechte verletzt werden. Da sichert man sich nur in alle Richtungen ab. So wie manche alte Mutter als Raubkopierer da steht, weil sie einfach nur ihren Wellensittich filmt und bei Youtube hochläd und im Video ganz leise die Anlage vom Nachbarn durchbummert.
(Jetzt ganz davon abgesehen, dass ich persönlich bei Facebook und Co. so oder so nicht mitmache.)
(Jetzt ganz davon abgesehen, dass ich persönlich bei Facebook und Co. so oder so nicht mitmache.)

